Servicetechniker Anforderung

Sie haben Fragen oder Ihnen ist etwas unklar in Bezug auf eine Servicetechniker-Anforderung?
Kontaktieren Sie uns: +49 (0)231 880857 – 0

1 Kontaktdaten & Einsatzort
2 Tätigkeiten & Terminvorschlag
3 Hinweise & Absenden
Kontaktdaten
Einsatzortauswahl
Einsatzort
Hiermit erteilen wir zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der VTIS GmbH den Auftrag zur Durchführung der nachfolgend aufgeführten Arbeiten:
Durchzuführende ArbeitenBitte mindestens eine durchzuführende Arbeit wählen
Wichtige Hinweise
Zu dem vereinbarten Termin sollte unserem Servicetechniker eine sachkundige Person als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Der Einsatzort sollte so beschaffen sein, dass die notwendigen Tätigkeiten ohne Gefahren für Personen und für das Objekt selbst durchgeführt werden können.


Evtl. Mehrkosten werden für folgende Gegebenheiten durch den Auftraggeber akzeptiert:





Für unverschuldete Wartezeiten.

  • Für Mehraufwand von Tätigkeiten, die auf falschen Angaben oder auf
    der Nichteinhaltung von Hinweisen in diesem Anforderungsbogen beruhen.
  • Für die Behebung von Fehlern, die nicht durch von VTIS GmbH gelieferten und montierten Bauteilen verursacht wurden.
  • Für die Behebung von Fehlern, die durch eine Fehlbedienung entstanden sind.
    



Die Abrechnung erfolgt – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – nach den aktuellen Stundensätzen der VTIS GmbH.

Montagekosten werden nach Aufwand berechnet. Bei Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten fallen Zuschläge¹ an. Wartezeiten gelten als Arbeitsstunden. Servicerechnungen sind netto sofort zahlbar. (Berechnungsgrundlagen Stand 1/2024)


Arbeitsstunde Servicetechniker:142 € netto
Onlinesupport Servicepauschale:35,50 € netto / angefangener 15 Minuten
Fahrtzeit je Std.:142 € netto
Fahrtkosten pro Km:0,79 € netto
Übernachtung nach ortsüblichen Hotelkosten:nach Aufwand zzgl. MwSt.
Zuschläge:ab 17:00 – 20:00 - 25%
ab 20:00 – 22:00 - 50%
ab 22:00 – 24:00 - 75%
ab 00:00 – 06:00 - 100%
gesetzl. Feiertage & Sonntags - 125%

Hinweis
Datenschutz
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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Alle VTIS Services auf einen Blick

Mit der VTIS Fernwartung wählen sich unsere Systemtechniker auf Ihre Videoanlage auf und beheben das Problem.

Für eine unkomplizierte Abwicklung im Schadensfall. Schadensfälle werden nur schriftlich angenommen!

Wir sind nach DSGVO dazu verpflichtet mit unseren Kunden einen AVV nach Art. 28 DS-GVO abzuschließen.