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Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Gesetz löste 2019 die bestehende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab und wurde 2021 novelliert. Das VerpackG2 gilt seit dem 3. Juli 2021 – und nur in der Bundesrepublik Deutschland.
Mit diesem Zertifikat bestätigen wir, dass
angemeldete Transportverpackungen, gewerbliche anfallende Verkaufsverpackungen sowie Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter bei den Kunden des Unternehmens von Interzero-Partnern erfasst,
erfasste Verpackungen stofflich verwertet und
alle Anforderungen des Verpackungsgesetztes erfüllt werden.
VTIS GmbH
Nikolaus-Groß-Str. 31
44329 Dortmund